Allgemeine An- und Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

ART 1. Anwendung der allgemeinen Verkaufsbedingungen

Mit der Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer verpflichtet sich der Käufer die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen vorbehaltlos und in vollem Umfang anzuerkennen. Dies unter Ausschluss jeglicher sonstiger Dokumente, einschließlich Broschüren oder Kataloge, die vom Verkäufer lediglich als Richtwert herausgegeben werden. Keine Sonderkonditionen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer gestattet. Keine gegenteiligen vom Käufer vorgeschlagene Bestimmung ist daher, unbeschadet der Umstände, unter denen der Verkäufer von dieser Bestimmung erfuhr, für den Verkäufer bindend, sofern er sich nicht ausdrücklich mit ihr einverstanden erklärt hat.

Andere Dokumente als die vorliegenden Verkaufsbedingungen, wie Kataloge, Prospekte, Werbematerialien usw., haben lediglich einen Informations- und Richtwert und sind für den Verkäufer nicht bindend.

 

ART 2. Aufträge

Aufträge, die dem Verkäufer direkt oder über seine Agenten oder Vertreter erteilt werden, gelten erst dann als endgültig und bindend, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bestimmte Produkteigenschaften zu ändern, solange die normale Nutzung, für welche die Produkte bestimmt sind, nicht beeinträchtigt wird.

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, der vom Verkäufer schriftlich bestätigte Auftrag und alle vom Verkäufer in Bezug auf den Gegenstand des Auftrags ausgestellten Dokumente sind Bestandteil des Vertrags. Änderungen am Auftrag haben eine angemessene Verlängerung der ursprünglich festgelegten Lieferzeiten zur Folge. Im Falle einer verspäteten Zahlung verzögert sich der Lieferplan entsprechend.

Der Käufer ist sich darüber im Klaren, dass hinsichtlich seiner Warenbestellung branchenspezifische Toleranzen gelten, dazu gehören Toleranzen in Bezug auf Maße, Farben, Gewichtsverlust und Qualitätsverlust durch Abnutzung.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten Preisangebote für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum ihrer Bekanntgabe. Anschließend verfallen sie unwiderruflich und kraft Gesetzes.

Vom Käufer angeforderte Auftragsänderungen oder -stornierungen bedürfen dem ausdrücklichen und schriftlich erklärten Einverständnis des Verkäufers. Derartige Anforderungen des Käufers werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht später als sieben (7) Tage vor Lieferung der Waren beim Verkäufer eingehen und die Waren nicht an Kundenwünsche angepasst werden. Die vollständige oder teilweise Annullierung von Aufträgen durch den Käufer hat Nachteile für den Verkäufer zur Folge, beispielsweise geringerer Auftragswert, Gewinnverlust, Verwaltungskosten, Transportkosten, Lagerkosten, für die der Käufer eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent des vereinbarten Preises leisten muss.

 

ART 3. Preis

Sofern durch den Verkäufer nicht anders schriftlich angegeben, sind im Preis keine Transportkosten, Verpackungskosten, Abgaben aller Art, Umsatzsteuern und andere Steuern enthalten. Sollte das wirtschaftliche Ergebnis des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher Umstände im Zeitraum zwischen der Annahme des Auftrags und der Lieferung beeinträchtigt werden, sodass der Verkäufer gezwungen ist, seine Preise zu erhöhen und/oder die Zahlungsbedingungen zu ändern, hat der Verkäufer das Recht, dem Kunden durch eine einfache Mitteilung eine entsprechende Preiserhöhung zu berechnen. Der Käufer kann den Vertrag dann ab der Ankündigung schriftlich innerhalb von sieben (7) Tagen kündigen, ohne dass der Verkäufer dem Käufer für diese Kündigung Schadensersatz leisten muss. Falls der Käufer die Vereinbarung nicht kündigt, werden die neuen Bedingungen automatisch und kraft Gesetzes auf den Vertrag angewendet.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vom Verkäufer aufgeführt, sind die Zahlungen netto und ohne Abzüge mindestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der Rechnungsstellung zu leisten. Der Preis wird kraft Gesetzes durch die von Behörden einbehaltenen oder einzubehaltenden Steuern und Abgaben welcher Art auch immer erhöht, soweit sie am Tag der Lieferung in Kraft sind.

Ist der Käufer zum Fälligkeitsdatum mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, erhöhen sich alle ausstehenden Rechnungen kraft Gesetzes und ohne vorherige Mitteilung um Verzugszinsen von 12 Prozent und mindestens € 300,00, auch wenn erweiterte Zahlungsziele gewährt wurden.

Ist die Zahlung einer einzigen Rechnung zum Fälligkeitsdatum in Verzug, kann der Saldo aller anderen ausstehenden Rechnungen kraft Gesetzes sofort eingefordert werden, auch wenn sie noch nicht fällig sind.

Die Nichtzahlung beliebiger Rechnungen wird als grundlegende Verletzung durch den Käufer gesehen, die den Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen oder den Vertrag aufgrund des Verzugs des Käufers unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche als sofort beendet zu betrachten. Ebenso kann der Verkäufer, falls ein Zahlungsaufschub gewährt wurde und der Käufer nicht pünktlich zahlt oder eine bereits gelieferte Charge reklamiert, die eingeräumten Zahlungsziele widerrufen und für nachfolgende Lieferungen oder Verträge Vorauszahlungen verlangen.

 

ART 4. Lieferung

Die bestellten Waren oder Materialien werden ab Werk Harelbeke geliefert.

Lieferungen erfolgen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Verkäufers. Sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die vom Verkäufer angegebenen Lieferdaten nur als Richtwerte. Der Käufer ist nicht berechtigt, verspätete Lieferungen als Rechtfertigung für eine Stornierung des Kaufs vorzubringen, die Waren abzulehnen oder Schadensansprüche zu stellen.

Bei Nichtannahme der gelieferten Waren durch den Käufer nach Bekanntgabe der Lieferung ist der Verkäufer neben anderen Rechtsbehelfen berechtigt, die Vereinbarung entweder ganz oder teilweise ersatzfähig aufzulösen oder ihre Ausführung zu erzwingen.

Im Falle von Mehrfachlieferungen hat eine vollständige oder teilweise Nichterfüllung einer oder mehrerer Teillieferungen keine Auswirkung auf andere Lieferungen.

 

ART 5. Gefahrenübergang

Alle Gefahren der Waren und insbesondere die mit ihrer Beförderung verbundenen Gefahren, gehen nach ihrer Auslieferung sofort an den Käufer über. Der Gefahrenübergang erfolgt für alle Verkäufe unabhängig vom Ziel zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren oder zum Zeitpunkt ihres Verlassens der Werke oder Läger des Verkäufers, unabhängig von etwaigen Verkaufsbedingungen oder Zahlungen von Beförderungskosten. Für Aufträge, die ausdrücklich auf INCOTERMS Bezug nehmen, die ansonsten den Gefahrenübergang der Waren definieren, gelten jedoch die Regeln dieser zum Zeitpunkt des Verkaufs aktuellen INCOTERMS. Es liegt in der Verantwortung des Käufers alle nötigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes seiner Rechte in Bezug auf den Spediteur der Waren zu treffen, indem er seine Vorbehalte innerhalb der Zeiträume und Bestimmungen vorbringt, die in den für derartige Fälle vorgesehenen Regeln angegeben sind.

 

ART 6. Reklamationen

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Qualität der Produkte ausschließlich mit den vom Verkäufer ausgearbeiteten technischen Angaben in Einklang steht. Weitere Gewährleistungen und/oder Haftungen sind ausgeschlossen.

a/ Das Gewicht und die Maße der Waren zum Zeitpunkt des Versands belegen die ausgelieferten Mengen. Die Mengentoleranz der Lieferung sollte bei plus oder minus zehn Prozent (+/-10 %) liegen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sie errechnet sich aus der im Auftrag angegebenen Anzahl der Einheiten. Mehr- oder Minderlieferungen können jedoch nicht reklamiert werden oder Ursache für eine Stornierung des Kaufs oder eine Ablehnung der Waren sein.

b/ Unbeschadet etwaiger gegen den Spediteur zu ergreifenden Maßnahmen, müssen Reklamationen in Bezug auf sichtbare Mängel oder Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren mit den bestellten Waren oder Lieferpapieren schriftlich nach Eingang der Waren, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach Eingang der Waren eingereicht werden. Alle Mängel müssen dem Verkäufer umgehend telefonisch oder per Fax mitgeteilt und per Einschreiben bestätigt werden.

Beizulegen sind die entsprechende Eingangsrechnung, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und mindestens zwei aussagekräftige Fotos des Mangels.

Typische Produkteigenschaften wie Florverlagerung und Fachbildung sind keine vom Hersteller verursachten Mängel und werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.

Der Kunde akzeptiert die Toleranzen durch Abnutzung im Sektor wie in den technischen Regeln des Verkäufers aufgeführt. Alle mangelhaften Waren, die im Voraus als solche erkannt und als Ausschussware oder zweite und dritte Wahl verkauft werden, können nicht in Bezug auf Übereinstimmung oder versteckte Mängel reklamiert werden.

Der Käufer stellt dem Verkäufer alle Nachweise für gemeldete Mängel oder Abweichungen bereit. Der Käufer gestattet dem Verkäufer die Überprüfung und Behebung der Mängel. Der Käufer darf nicht selbst versuchen, die Waren zu reparieren, noch darf er Dritte damit beauftragen. Um zulässig zu sein, muss der Käufer dem Verkäufer Reklamationen von versteckten Mängeln per Einschreiben mitteilen, die nicht später als fünf Tage nach Entdeckung des Mangels und spätestens sechs Monate nachdem die Waren dem Käufer in den Räumlichkeiten von Lano zur Verfügung gestellt wurden, zu senden sind. Gewährleistungsansprüche werden im Falle von Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer oder durch Dritte oder im Falle des Verkaufs der an einen Dritten gelieferten Waren ungültig. Gewährleistungsansprüche für versteckte Mängel sind ebenfalls null und nichtig, wenn der Käufer die Waren zur Prüfung durch einen Experten seiner Wahl entfernt hat, ohne einen Rechtsexperten zu befragen. Der Käufer darf keine Gewährleistung für versteckte Mängel mit dem Ziel in Anspruch nehmen, seine Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben oder auszusetzen. Die Verpflichtung des Verkäufers in Bezug auf die Gewährleistung gegenüber dem Käufer besteht auf persönlicher Ebene. Wenn der Käufer die an Dritte gelieferten Waren oder Services überträgt, gilt daher, dass der Dritte die Einhaltung der Garantieklausel nicht direkt beim Verkäufer einfordern kann.

Unabhängig vom Grund ist die Verantwortung des Verkäufers gegenüber dem Käufer immer auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt und schließt alle Schäden, die durch Nutzung oder Verwertung entstehen oder jegliche Handelsschäden aus. Die Verantwortung umfasst maximal die Summen, die für die Lieferung oder Teillieferung der reklamierten Waren in Rechnung gestellt wurden, das ist im Falle des Verkaufs der Verkaufspreis oder im Falle der Zuerkennung der Mehrwert. Sie darf jedoch die Summe von 25.000,00 € niemals überschreiten. Jegliche Ansprüche für Handelsschäden, die sich aus Nutzung oder Verwertung ergeben, sind ausgeschlossen. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Lieferungen beziehen, für die das maximal vereinbarte Limit überschritten wurde.

c/ Falls der Käufer versäumt, die Qualität der Waren innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrem Eingang zu prüfen oder prüfen zu lassen, der Käufer die Waren zuschneidet/verwendet oder die Waren an einen Dritten verkauft, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für jeglichen Verlust, der aus der Verwendung der Waren durch den Käufer oder Dritten resultiert.

d/ Werden die Waren nicht für einen Zweck oder in Übereinstimmung mit einem üblicherweise für Waren desselben Typs beabsichtigten Prozess verwendet, bestehen keine Ansprüche.

e/ Sobald der Käufer seine Reklamation innerhalb der angegebenen Zeit an den Verkäufer gesendet hat und unter der Voraussetzung, dass die Haftung des Verkäufers festgestellt wurde, kann der Verkäufer, sobald es ihm möglich ist, Waren, die anerkanntermaßen den Erfordernissen nicht entsprechen oder einen sichtbaren Mangel aufweisen, entweder ersetzen oder die Kosten zurückerstatten. Dies unter Ausschluss aller sonstigen Garantien und/oder Entschädigungen. Soweit relevant muss der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers die ersetzten oder erstatteten Waren an den Verkäufer zurückgeben.

f/ Reklamationen entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, den Preis entsprechend den Vertragsbestimmungen zu zahlen, unabhängig davon, ob die Reklamation berechtigt ist oder nicht.

 

ART 7. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Preises und aller Nebenkosten vor. Die Gefahren der Waren gehen jedoch bei Lieferung an den Käufer über wie im oben genannten Artikel 5 definiert. Infolgedessen behält sich der Verkäufer im Falle von ganz oder teilweise verspäteten Zahlungen oder Nichtzahlung das Recht vor, die Rücklieferung der gelieferten Waren auf erste Anforderung und ohne vorherige Inverzugsetzung ungeachtet des Standorts des Verkäufers zu verlangen. In den Räumlichkeiten des Käufers (Läger, Depots usw.) gelagerte Waren gelten als Gegenstand der unbezahlten Rechnungen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer unwiderruflich, alle gelieferten und unbezahlten Waren während der Geschäftszeiten abzuholen. Alle geleisteten Vorauszahlungen bleiben als Ausgleich für mögliche Verluste durch Wiederverkäufe Eigentum des Käufers.

Der Käufer räumt Dritten daher keine Rechte ein, die die Ausübung der Bestimmungen dieser Klausel einschränken könnten.

Alle Kosten für die Rücksendung der Waren an den Standort des Verkäufers trägt der Käufer.

Im Falle einer Insolvenz des Käufers muss der Käufer (I) den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden darüber informieren und (II) den Verkauf von Waren, die noch nicht sein Eigentum sind, sofort einstellen. Falls objektive Umstände (beispielsweise gefährdete Wechsel, Annullierung von Kreditverträgen, Beschlagnahmung von Eigentum, Verkäufe von beweglichen Dingen des Schuldners, Zahlungsrückstände gegenüber Gläubigern usw.) Probleme mit Solvenz und/oder Liquidität vonseiten des Käufers wiedergeben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch nach der vollständigen oder teilweisen Lieferung der Waren die Bestellung ganz oder teilweise auszusetzen und geeignete Garantien vom Käufer zu verlangen. Bei Verweigerung des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet des Rechts des Käufers, Schadensersatz und Zinsen und die anderen von den vorliegenden allgemeinen Bestimmungen und gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen.

Der Käufer verpflichtet sich, keine Verpackungen oder Etiketten von Waren zu entfernen, die in seinem Inventar aufbewahrt werden und unbezahlt sind.

 

ART 8. Höhere Gewalt

Die folgenden Ereignisse gelten in den vorliegenden Bestimmungen als höhere Gewalt, die als Ursache für die Stornierung oder Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers gelten, ohne dass der Käufer Regressansprüche geltend machen kann: Unfälle mit Auswirkung auf die Herstellung oder Lagerung der Produkte, umfassende oder teilweise Unterbrechung der Rohmaterial- oder Energieversorgung, insbesondere Säumnisse des Spediteurs, Feuer, Überflutung, Ausfall von Maschinen, vollständige oder teilweise Streiks, administrative Entscheidungen, Dritten zuzuschreibende Aktionen, Krieg und jegliche äußere Vorkommnisse, die die Erfüllung der Verpflichtung des Verkäufers verzögern oder verhindern können oder die Erfüllung nur mit übermäßigem finanziellen Aufwand ermöglichen.

 

ART 9. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, die den Verkauf von Waren durch den Verkäufer und/oder die vorliegenden allgemeinen Bestimmungen betreffen oder sich darauf beziehen, werden ausschließlich den zuständigen Gerichten im Gerichtsbezirk Kortrijk (Belgien) anhängig gemacht.

Die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer richtet sich ausschließlich nach belgischem Recht.

Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen (falls relevant) haben keine Auswirkung auf die Anwendbarkeit aller anderen Bestimmungen.

Im Falle von kundenspezifischen Endfertigungen gelten zusätzlich zu den vorliegenden allgemeinen Bedingungen die von Fedustria (www.fedustria.be) herausgegebenen allgemeinen Bedingungen der belgischen Endfertigungsbetriebe von 2010, die auf Nachfrage des Käufers beim Verkäufer verfügbar sind. Der Käufer akzeptiert diese Bedingungen. Sollten diese nicht mit den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbar sein, haben die Letzteren Vorrang vor den Erstgenannten. Dies beeinträchtigt jedoch nicht die Anwendbarkeit der anderen allgemeinen Bedingungen der belgischen Endfertigungsbetriebe von 2010.

 

TERMS AND CONDITIONS OF PURCHASE

These purchase conditions apply to all current and future purchases of goods and/or services from suppliers to Lano.

 

1. Conclusion of the agreement

An order is concluded after the supplier has returned a copy of the order form and the general terms and conditions of purchase signed for approval to Lano or has confirmed his agreement digitally. Lano reserves the right to cancel the order if it is not returned within fifteen days. Lano does not accept any terms and conditions from the supplier, including those that are not dealt with in the present terms and conditions of purchase. In case of a divergent conclusion of the contract, even a partial delivery or preparation of execution shall be considered acceptance of the present terms and conditions.

 

2. Subcontracting, transfer

The supplier is not allowed to transfer contracts with Lano, in part or in full. Subcontracting is not allowed; in the event of a deviating written consent, Lano reserves the right of control at the subcontractor’s premises.

Violation of this provision entitles Lano to fully or partially waive the contract and to claim damages. In the event of non-compliance that Lano would still accept, the supplier remains in any case jointly and severally liable with the subcontractor or buyer.

 

3. (Intellectual) Property rights

a. Lano retains all (intellectual) property rights to documents and materials (i.e. texts, drawings, designs, plans, examples, photographs, samples, ... that it hands over to the supplier, as well as to the products made according to them).

The supplier shall not use documents and materials for purposes other than those entrusted to him by Lano. Hence, he shall not copy them, share them or make them available for inspection by third parties, even partially.

The supplier shall return documents and materials to Lano upon first request. At the latest, the supplier shall return them in a usable condition with the last delivery.

This also applies to documents and materials that are not intellectually protectable, for a duration of three years after the last order.

All this without prejudice to Lano's right to claim damages.

b. The supplier guarantees that his performances or products do not violate the rights of third parties. He shall guarantee Lano against possible claims by third parties, in particular on the basis of regulations regarding intellectual property rights, market practice laws. Non-compliance with one of these stipulations entitles Lano to fully or partially renounce the contract without notice, without this giving rise to any damage claim for the supplier, but on the contrary without prejudice to Lano's right to claim compensation.

 

4. Deadlines

The supplier shall deliver or execute on the agreed delivery days or within the agreed period and at the indicated location. Non-compliant or defective deliveries shall be deemed not delivered or not performed within the deadline. The contractual penalty for exceeding deadlines amounts to ten (10) per cent of the total order value per month of delay (always calculated pro rata per day), without an obligation for Lano to provide proof of any disadvantage. Failure to meet the delivery time, term or place also entitles Lano to act as stipulated in Section 11.

 

5. Shipping and delivery

Delivery is always made according to the conditions specified on the purchase order.

Packaging can only be charged for with the express written permission of Lano. When packaging is returned, it shall be credited for the calculated value. Lano does not pay a guarantee for packaging. Any damage caused by inefficient packaging falls under the responsibility of the supplier. The costs and risks of returning or storing faulty goods or goods that need to be repaired or refurbished are at the supplier's expense.

 

6. Transfer of ownership and risk

Ownership of goods is transferred upon payment (in case of contracting: installation), while the risk is transferred upon delivery (in case of contracting: final acceptance) - unless otherwise indicated on the order form. The supplier shall do what is necessary to make Lano's property rights known to third parties.

The supplier allows Lano to verify the delivery and production status at the supplier's premises. Lano is not committed to do so and failure to do so remains without consequence: whether or not this verification is conducted does not diminish the responsibility of the supplier and does not imply acceptance.

 

7. Defects and non-conformity

Supplied goods and services must comply with the rules of good craftsmanship, their technical data sheets and all relevant standards.

A provisional check for visible defects and conformity shall be performed at the latest within fifteen days after the arrival of deliveries of goods at the premises of delivery, provided that all the goods ordered have been received in full or after the complete performance of the services to be provided. If the goods are packaged, this check shall occur after opening of the packaging at a later point in time in accordance with operational practices.

Lano may raise hidden defects within a brief period after discovery.

Deliveries and performances that fail for any reason whatsoever, whether or not after voluntary tests or sampling, entitle Lano, without notice of default and at the discretion of Lano, to (1) waive the contract in whole or in part, without compensation for the supplier, (2) require a reduction in the purchase price, (3) desire rework to be carried out at the expense of the supplier or (4) require new delivery. All this subject to Lano's right to claim damages.

The same applies in case the supplier would fail to carry out the necessary repairs during any warranty period.

 

8. Additional guarantees

The supplier guarantees compliance with the European Regulation n. 1907/2006 on the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) and all related regulatory instruments.

The supplier also declares to comply with the ISO 9001:2015 standard.

The supplier declares to comply with Lano's social compliance policy. The supplier confirms to have taken cognizance of such policy. It can be consulted at any time through www.lano.com.

 

9. Indemnification

The supplier shall guarantee Lano against any recourse by third parties for any reason whatsoever and shall voluntarily intervene in any lawsuit at his expense. He shall be liable to compensate Lano and/or third parties for all possible direct or indirect damage.

 

10. Payment

All complaints entitle Lano to postpone payment for deliveries or services until after the complaints have been resolved, even if the complaints have a different origin than the one that gave rise to the payment obligation. Payments are made at the expense and risk of the supplier, without any compensation or deduction.

Payment shall be made after full receipt of the goods and services, upon receipt of the invoice.

 

11. Express resolutive clause

Without prejudice to its right to compensation, Lano reserves the right to unilaterally terminate agreements with the supplier, without judicial intervention, without notice of default, in whole or in part, if the supplier does not fulfil all of his obligations or does not comply with the statements listed in Section 8.

In such circumstances, Lano may also choose to (first) merely suspend its obligations under the agreements.

 

12. Balance

The parties agree that the present terms and conditions of purchase are balanced. They have mutually weighed their rights, obligations and risks.

 

13. Nullity

If any provision of this agreement is invalid, the remaining provisions shall remain in full force and effect. The same applies to parts of provisions.

 

14. Disputes

Any dispute related to supplies or services between the supplier and Lano shall be governed by Belgian law. The courts of the place where Lano has its registered office shall have sole jurisdiction to hear disputes relating thereto.

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